Urheberrecht bei Vorlagen

Begonnen von Jackob, 07. August 2018, 13:51:24

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Jackob

Hallo liebe Drachen,

Zur Zeit zeichne/male ich Charbilder für meine Charaktere...
Nun die Frage:
Wenn ich ein vorhandenes Bild (nehmen wir an es isz urheberrechtlich geschützt) als Vorlage für die Umrisse nehme, darauf dann aber selbst Aufbaue?

Ob ich ein Beispiel hochladen soll, weiß ich jetzt nicht so genau^^

Wäre lieb, wenn mir diesbezüglich jemand helfen könnte :D.

LG
Euer Jackob

Loki

#1
Hi,

erst einmal: Willst du das Bild später veröffentlichen (oder gar verkaufen)? Denn wenn nicht, relativiert sich das Thema ziemlich (für den Privatgebrauch kann man ziemlich vieles machen). Unter welcher Lizenz wurde das Bild ursprünglich veröffentlicht und was erlaubt und verbietet diese?

LG

Loki

Grom

Sicherlich nicht perfekt, aber ein netter Überblick über die Thematik: https://zeichnen-lernen.net/kunstkurse/kunstrecht-urheberrecht.php
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The goal of these fantasy worlds isn't to be in middle earth, it's to be in the fellowship

Jackob

https://goo.gl/images/SBzXPy

Ich habe ein repaint von dem Bild unten Links gemacht und würde dies gerne als Charavatar auf der Zwinge nutzen.

Groms Tipp hat mir auch hier geholfen. Nun bin ich paranoid :D

Loki: s.o.
Lizenz dazu habe ich leider nicht gefunden

Loki

Hi,

der Autor lässt sich häufig mit erstaunlich wenig Aufwand herausfinden. Im konkreten Fall deines Bildes kann man sich z.B. die Webseite anschauen, auf der das Bild gehostet ist (in der Google-Bildersuche rechte Maustaste auf das Bild, dann auf "Inspect Element" oder "View image info" klicken). Da sieht man, dass das Bild auf die Seite der Künstlerin Diana Rahfoth verweist. Dort kann man einem Link zu DeviantArt folgen, wo man das fragliche Bild ebenfalls findet (hier). Dann kann man schauen, unter welcher Lizenz es eingeordnet ist oder eben die Künstlerin direkt fragen. Würde ich an deiner Stelle auch tun, nicht nur weil es höflich ist, sondern auch, weil ich nicht wüsste, ob die Verwendung als Foren-Avatar als Veröffentlichung zählt.

LG

Jackob

Loki, du bist der Bestester, vierfach gesegnet seist du.

Die Idee mit der Bildersuche kam mir bereits auch, allerdings bin ich aktuell ohne Laptop, weswegen das nicht so wollte, wie ich.

:)

Lule

Zitat von: Loki in 07. August 2018, 16:19:31weil ich nicht wüsste, ob die Verwendung als Foren-Avatar als Veröffentlichung zählt.

Nach meinem Verständnis schon. Aber davon ganz unabhängig gilt hier die Forenregel, dass nur Bilder direkt eingebunden oder hochgeladen werden dürfen, an denen man die Rechte besitzt. Ist es also kein eigenes Bilder oder kein Bild, welches unter eine der vielen open source-Lizenzen fällt oder das wegen des Alters nach deutschem Urheberrecht als gemeinfrei gilt, braucht man die Genehmigung des Rechteinhabers. Das ist meist der Künstler kann aber auch ein Verlag sein, an den die Rechte abgetreten wurden.

Jackob

Charakteravatar war gemeint:

Heldensoftware und TS-Avatare


Aber bei zweiterem bin ich auch Lules Meinung

Sesu

Auch TS-Avatare fallen unter die Forenregeln.

Grom

#9
Interessieren aber keinen Menschen. Im Gegensatz zu Bildern in Posts.  ;D ;D ;D
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